Soziotherapie
Soziotherapie ist eine ambulante therapeutische Leistung, die von den Krankenkassen finanziert und vom Sozialpsychiatrischen Zentrum erbracht wird. Sie soll Patient*innen den Zugang zum psychotherapeutischen oder ärztlichen Versorgungssystem erleichtern.
Während der Zusammenarbeit wird soziale Teilhabe und Integration ermöglicht, um langfristig ein selbstständiges Leben zu führen.
Innerhalb des Behandlungszeitraumes erlernen die Patient*innen einen schrittweisen selbstständigen Umgang mit ihrer Erkrankung im Alltag. Gemeinsam werden Strategien zur Bewältigung von krankheitsspezifischen Herausforderungen entwickelt.
Leistungsspektrum
Soziotherapie ist eine bedarfsorientierte und individuelle Begleitung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Sie ist eine langfristig angelegte Hilfe über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren und 120 Stunden.
In Einzel- und ggf. Gruppenangeboten sowie Hausbesuchen sollen die Patient*innen gemäß ihrer Zielstellung motiviert und gestärkt werden. Es kommt zu einem Training der sozialen Kompetenzen und der Bewältigung von Konflikten.
Soziotherapie fördert die Ressourcen und die Entwicklung von Selbsthilfepotentialen. Gemeinsam wird die Gestaltung der Tages- und Wochenstruktur erarbeitet. Zu dem Angebot gehört es, Behandlungsmaßnahmen zu koordinieren und die Patient*innen in Krisensituationen zu begleiten und zu stützen.
In enger Kooperation zwischen: Helfersystem, den Patient*innen, Ärzt*in und Therapeut*in, werden Ziele formuliert und in einem Behandlungsplan festgehalten.
Voraussetzungen
Soziotherapie eignet sich für Menschen, die besonders belastet sind und eine starke krankheitsbedingte Beeinträchtigung aufweisen …
- des eigenen Antriebs und der Ausdauer
- der Motivation
- der Konzentration und Merkfähigkeit
- des strukturierten Denkens und Handelns
- der Kontaktfähigkeit und der Fähigkeit zu angemessenen Konfliktlösungen
- bei der frühzeitigen Wahrnehmung von Krisen
Antragsverfahren
Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen nehmen gemeinsam mit den Patient*innen Kontakt zu uns auf. Auch können sich interessierte Patient*innen an unsere Beratungsstelle wenden.
Wir besprechen die Problematik und die sich daraus ergebenden Maßnahmen. Diese werden im soziotherapeutischen Behandlungsplan festgehalten und in einer Verordnung verschrieben.
Bei einer Zuzahlungsbefreiung müssen durch die Patient*innen keine Kosten getragen werden, ansonsten besteht die gesetzliche Zuzahlungspflicht.