Beschwerde- und Vorschlagswesen
Wie wird mit einer Beschwerde/einem Verbesserungsvorschlag umgegangen?
- Die Beschwerde wird an das SPZ anonym (Briefkasten), schriftlich, elektronisch oder mündlich gestellt.
- Die eingegangene Beschwerde wird an die Geschäftsführung weitergeleitet.
- Bearbeitung des Sachverhaltes innerhalb von 14 Tagen.
- Es folgt eine schriftliche Stellungnahme an die Beschwerdeführer oder bei anonymer Abgabe ein Aushang.
Bei positiver Rückmeldung der Beschwerdeführer ist der Vorgang beendet
- Das Ergebnis der Beschwerde wird an den Zentralen Qualitätszirkel des SPZ weitergeleitet. Der entscheidet, welche Veränderungen der Beschwerde nachhaltig Geltung verleihen können.
Ausschließlich bei negativer Rückmeldung
Der/die BeschwerdeführerIn kann sich an eine der externen Beschwerdestellen wenden:
- Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland
Lenaustraße 41, 40470 Düsseldorf, 0211 / 6398–0 - Landschaftsverband Rheinland, Dezernat 7
50663 Köln, Eingliederungshilfe, 0221 / 809–0 - LVR Integrationsamt, Abteilungsleitung Integrationsfachdienste
Deutzer Freiheit 77–79, 50679 Köln, 0221 / 809–4290
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Um die Qualität unserer Arbeit zu sichern und weiter zu entwickeln, sind uns die Zufriedenheit und die Erfahrung der Nutzer unserer Angebote sehr wichtig. Beschwerden, Lob oder andere Anregungen helfen uns, besser zu werden.
Gezielte Rückmeldungen zu Fehlern, Ärgernissen oder Leerstellen tragen dazu bei, dass sich unsere Angebote möglichst genau an ihren Bedürfnissen orientieren.
Die Angaben zur Person sind freiwillig. Sie können ihre Meinung auch anonym abgeben.